Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lackwerk Inhaber: Lucas Röhrig Feldstraße 20 63456 Hanau
E-Mail: kontakt@lackwerk-rheinmain.de
Stand: 9. September 2026
- Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Fahrzeugaufbereitung, Räderwechsel und damit zusammenhängende Leistungen zwischen Lackwerk, Inhaber Lucas Röhrig (nachfolgend „Lackwerk"), und dem Kunden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Lackwerk stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Lackwerk erbringt die Leistung an dem vom Kunden benannten Ort.
- Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Pakete und Preise auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
2.2 Im Buchungsvorgang werden dem Kunden vor Abgabe der Buchung die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Termin, der Leistungsort und der Gesamtpreis einschließlich aller Aufschläge in einer Übersicht angezeigt. Mit dem Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn Lackwerk die Buchung in Textform bestätigt. Die Bestätigung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Buchung per E-Mail.
2.4 Lackwerk kann eine Buchung ablehnen, insbesondere wenn der Termin zwischenzeitlich vergeben ist, der Einsatzort außerhalb des Servicegebiets liegt oder die Leistung am angegebenen Fahrzeug nicht sachgerecht erbracht werden kann. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt dann nicht zustande.
2.5 Der Vertragstext wird von Lackwerk gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsdaten mit der Bestätigungsmail; die jeweils gültige Fassung dieser Bedingungen und der Widerrufsbelehrung ist auf der Website jederzeit abrufbar.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2.7 Die Leistung wird von Lackwerk persönlich erbracht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
- Leistungsumfang
3.1 Der Umfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket und den gebuchten Zusatzleistungen. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung.
3.2 Lackwerk arbeitet ausschließlich mit lackschonenden Handwaschverfahren. Hochdruckreinigung, Bürstenwäsche und Motorwäsche gehören nicht zum Leistungsumfang.
3.3 Was im gebuchten Paket enthalten ist, ist im Paketpreis enthalten. Eine Abrechnung nach Einzelstücken, etwa pro Sitz, pro Matte oder pro Fleck, findet nicht statt.
3.4 Ein bestimmter optischer Erfolg wird nicht geschuldet, soweit er durch den Zustand des Fahrzeugs begrenzt ist. Vorschäden wie Kratzer, Steinschläge, Lackabplatzungen, verhärtete Verschmutzungen, ausgeblichene Kunststoffe, poröse Dichtungen oder eingezogene Gerüche lassen sich durch eine Aufbereitung nicht in jedem Fall vollständig beseitigen. Lackwerk weist auf erkennbare Grenzen vor Arbeitsbeginn hin.
3.5 Die voraussichtliche Dauer wird im Buchungsvorgang angegeben. Sie ist eine Schätzung und keine verbindliche Ausführungsfrist.
- Preise und Zahlung
4.1 Es gilt der im Buchungsvorgang ausgewiesene Gesamtpreis. Er setzt sich zusammen aus dem Paketpreis, den gebuchten Zusatzleistungen, dem Aufschlag für die Fahrzeuggröße und der Anfahrtspauschale nach der Postleitzahlzone.
4.2 Lackwerk ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben.
4.3 Vor Arbeitsbeginn nimmt Lackwerk eine kurze Sichtprüfung des Fahrzeugs vor. Weicht der tatsächliche Zustand erheblich vom üblichen Verschmutzungsgrad ab oder weicht die tatsächliche Fahrzeuggröße von der Buchung ab, teilt Lackwerk dem Kunden den Mehraufwand und den daraus folgenden Aufschlag vor Arbeitsbeginn mit. Der Aufschlag wird nur geschuldet, wenn der Kunde ihm zustimmt.
4.4 Stimmt der Kunde einem Aufschlag nach Ziffer 4.3 nicht zu, erbringt Lackwerk die Leistung im zeitlichen Rahmen, der für das gebuchte Paket bei üblichem Verschmutzungsgrad vorgesehen ist. Ein darüber hinausgehendes Ergebnis wird in diesem Fall nicht geschuldet. Ziffer 3.4 bleibt unberührt.
4.5 Die Vergütung ist nach Abnahme der Leistung fällig. Die Zahlung erfolgt in bar oder per Karte.
4.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt am vereinbarten Termin einen geeigneten Stellplatz zur Verfügung, an dem das Fahrzeug sicher und ohne Behinderung Dritter bearbeitet werden kann.
5.2 Für die Innenaufbereitung stellt der Kunde einen erreichbaren Stromanschluss zur Verfügung. Steht keiner zur Verfügung, teilt er dies vor dem Termin mit.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die Schlüssel übergeben werden können, soweit dies für die Leistung erforderlich ist.
5.4 Der Kunde entfernt vor dem Termin persönliche Gegenstände und Wertsachen aus dem Fahrzeug.
5.5 Der Kunde weist Lackwerk spätestens bei der Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn auf ihm bekannte Vorschäden, lose Anbauteile, Folierungen, Sonderlackierungen, nachgerüstete Technik und empfindliche Materialien hin.
5.6 Für den Räderwechsel stellt der Kunde einen vollständigen, fahrbereiten zweiten Radsatz am Einsatzort bereit.
5.7 Die Angaben des Kunden zu Adresse, Fahrzeug und Fahrzeuggröße müssen zutreffen. Der Preis wird auf ihrer Grundlage berechnet.
- Termine, Absage und Nichtantreffen
6.1 Der Kunde kann den Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei absagen oder verschieben. Dafür genügt eine Mitteilung über die Links in der Bestätigungsmail, per E-Mail oder telefonisch.
6.2 Sagt der Kunde später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab, kann Lackwerk eine Aufwandspauschale von 39 Euro verlangen.
6.3 Ist das Fahrzeug am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zugänglich oder ist niemand anzutreffen, wartet Lackwerk 20 Minuten ab dem vereinbarten Beginn und versucht in dieser Zeit, den Kunden unter der hinterlegten Rufnummer zu erreichen. Kommt es danach nicht zur Leistungserbringung, kann Lackwerk eine Aufwandspauschale von 69 Euro für die vergebliche Anfahrt und die blockierte Zeit verlangen.
6.4 Dem Kunden bleibt in den Fällen der Ziffern 6.2 und 6.3 der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Lackwerk bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
6.5 Kann die Außenaufbereitung wegen Regen, Frost oder anderer ungeeigneter Witterung nicht sachgerecht durchgeführt werden, verschiebt Lackwerk den Termin kostenfrei. Die Innenaufbereitung bleibt davon unberührt. Dem Kunden entstehen dabei keine Kosten.
6.6 Kann Lackwerk einen Termin aus Gründen nicht wahrnehmen, die Lackwerk zu vertreten hat, wird der Kunde unverzüglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 8.
6.7 Die Regelungen dieser Ziffer berühren das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht. Die Ausübung des Widerrufsrechts ist stets kostenfrei; hierfür gilt ausschließlich die Widerrufsbelehrung.
- Abnahme und Mängel
7.1 Nach Abschluss der Arbeiten nehmen Kunde und Lackwerk das Ergebnis gemeinsam in Augenschein.
7.2 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Rechte bei Mängeln. Offensichtliche Mängel sollen bei der gemeinsamen Besichtigung angezeigt werden, damit sie unmittelbar nachgebessert werden können. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.
7.3 Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich § 377 HGB.
- Haftung
8.1 Lackwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lackwerk nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8.4 Lackwerk unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.
8.5 Für Gegenstände, die der Kunde entgegen Ziffer 5.4 im Fahrzeug belässt, haftet Lackwerk nur nach Maßgabe der Ziffern 8.1 und 8.2.
8.6 Zustand und Ergebnis werden fotografisch dokumentiert. Die Dokumentation dient beiden Seiten als Nachweis. Einzelheiten zur Verarbeitung dieser Aufnahmen regelt die Datenschutzerklärung.
- Bildrechte
9.1 Eine Veröffentlichung von Aufnahmen des Fahrzeugs, etwa auf der Website oder in sozialen Medien, erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher und gesonderter Einwilligung des Kunden. Kennzeichen werden dabei unkenntlich gemacht.
9.2 Die Einwilligung ist freiwillig, für die Leistungserbringung nicht erforderlich und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
- Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts eingeschränkt werden.
10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Lackwerk.
10.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Lackwerk ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.